Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zweck

Diese Website dient der Vermittlung von Informationen über das Wiener Mozart Orchester und der Buchung von Eintrittskarten bei der Wiener Mozart Orchester Konzertveranstaltungs GmbH.

Benutzungsbestimmungen und Copyright

Die auf dieser Website angebotenen Informationen werden sorgfältig geprüft und regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Angaben der im Rahmen dieser Internetseiten angebotenen Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Der Zugang und die Benutzung der Website wie auch jeder darin enthaltenen oder verwiesenen Information geschieht in der alleinigen Verantwortung des Benutzers. Verweise auf andere Internetseiten sind charakteristische Elemente des WWW. Inhalte von verwiesenen Seiten sind jedoch ausdrücklich kein Bestandteil dieser Website. Eine Gewährleistung oder Haftung für Inhalte und inhaltliche Änderungen auf verwiesenen Seiten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Verwendung beliebiger Inhalte dieser Website, insbesondere deren Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung und Aufführung für kommerzielle Zwecke ist untersagt.

Datenschutz

Es gilt jene Datenschutzerklärung, die unter http://www.erlebewien.at/datenschutz nachzulesen ist.

Zahlungsabwicklung, Storno und Kartenrückgabe

Der Buchungs- und Zahlungsvorgang wird über ein Service der Absolut Ticket GmbH abgewickelt. Hier gelten die Datenschutzbestimmung und die AGBs der Absolut Ticket GmbH. 

Besetzungs-, Termin- und/oder Programmänderungen sind vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten.

Zeitliche Verschiebungen des Vorstellungsbeginns berechtigen nicht zur Rückgabe der erworbenen Karte.

Hausordnung

Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigen Gründen zu verwehren. Während der Aufführung sind jegliche Bild- und Tonaufnahmen sowie die Verwendung von Mobiltelefonen strikt untersagt. Die Benutzung der Garderobe ist für Mäntel, Jacken, Regenschirme, Rucksäcke und dergleichen verpflichtend. Die Mitnahme von Tieren in den Konzertsaal ist verboten, wobei eine Ausnahme für offizielle Assistenzhunde besteht.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen angepasst an die an die aktuelle COVID-19-Lockerungsverordnung 

Die Veranstaltungsstätte darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte und mit einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden Schutzvorrichtung betreten werden.

Der Besuch der Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Aufführungen dürfen nur bei vollständiger Freiheit der einschlägigen COVID-19-Symptome besucht werden. Besuchern ohne stabile Gesundheit wird empfohlen, vom Besuch der Veranstaltung abzusehen.

Besucher mit einschlägigen COVID-19-Symptomen können trotz gültiger Eintrittskarte nicht in die Veranstaltungsstätte eingelassen werden bzw. können des Saales verwiesen werden.

In der gesamten Veranstaltungsstätte gilt die Tragepflicht einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden Schutzvorrichtung.

Diese den Mund- und Nasenbereich abdeckende Schutzvorrichtung darf erst beim Einnehmen des vorab zugewiesen Sitzplatzes im Besucherraum abgenommen werden.

Alle Gäste haben sich an das Besucherleitsystem der Veranstaltungsstätte zu halten.

Eintrittskarten werden ausschließlich unter Einhaltung der Corona Abstandsregeln für Veranstaltungen, einem freien Platz zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen oder einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, zugeteilt.

Das Wechseln auf andere freie Sitzplätze im Besucherraum ist strengstens untersagt.

Gäste haben sicherzustellen, dass sie die Namen und Kontaktdaten ihre Begleitpersonen bei Kontaktaufnahme durch die Behörden im Falle einer COVID-19-Infektion unmittelbar benennen können.

Weiterverkauf und Weitergabe von bereits personalisierten Eintrittskarten ist untersagt.

Beim Erwerb von Eintrittskarten geben Sie freiwillig ihre Daten zur etwaigen Kontaktrückverfolgung im Falle einer COVID-19-Infektion bei der Veranstaltung an. Persönliche Daten werden ausschließlich nach Aufforderung der Behörde an diese weitergegeben.

Im Falle einer Anpassung der aktuellen COVID-19-Lockerungsverordnung, behält sich der Veranstalter das Recht, die Hygienemaßnahmen und AGBs so anzupassen, dass behördliche Anforderungen mit dem gültigen COVID-19-Präventionskonzept gedeckt bleiben.